Warum Landwirt:innen trotz guter Absichten oft zögern
Blühstreifen, Hecken, Altgrasflächen – all das kann helfen, die Vielfalt der Insekten wie Bienen- Hummeln, Schmetterlinge & Co. in unserer Agrarlandschaft zu sichern und zu fördern. Doch warum greifen viele Landwirt:innen nicht zu diesen Maßnahmen, obwohl Fördergelder dafür bereitstehen? Genau dieser Frage widmet sich das Arbeitspaket B3 im EU-LIFE-Projekt „Insektenfördernde Regionen“ (IFR) – Das Arbeitspaket wurde von uns im Netzwerk Blühende Landschaft und der Bodensee-Stiftung gemeinsam aus den Projekterfahrungen heraus bearbeitet.
In einem ersten Schritt haben wir im sogenannten Dossier 1 systematisch Hindernisse in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und ihrer Umsetzung in den Mitgliedsländern identifiziert, die Landnutzende von mehr Insektenförderungsmaßnahmen abhalten. Es geht dabei nicht um Unwillen – sondern um strukturelle Hürden: Zu komplexe Förderbedingungen, überbordende Bürokratie, widersprüchliche Beratung oder Sanktionen bei kleinsten Abweichungen führen in der Praxis dazu, dass potenziell wertvolle Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Dies betrifft die grundsätzlichen Methoden der Anmeldung und Kontrolle ebenso wie die ökonomisch unattraktive oder ökologisch unzureichende Ausgestaltung der GLÖZ-Standards, Eco-Schemes und Zweite-Säuler-Maßnahmen.
Plakative Beispiele:
- Sanktionsangst durch Satellitenkontrollen: Wird ein Blühstreifen ein paar Zentimeter breiter als angemeldet, drohen Rückzahlungen – obwohl die Maßnahme ökologisch wertvoller wird.
- Pauschale Prämien statt Wirksamkeit: Maßnahmen mit hohem Insektenwert, z. B. strukturreiche Kleinflächen, werden schlechter vergütet als ökologisch weniger effektive Flächenmaßnahmen.
- Fehlende Beratung und widersprüchliche Zuständigkeiten: Zwischen Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden fehlt oft die Koordination – Landwirt:innen stehen ratlos da.
Von der Praxis nach Brüssel: Probleme sichtbar machen
Die große Stärke des IFR-Projekts liegt im regionenbasierten, praxisorientierten Ansatz. Die geschilderten Probleme sind keine Theorie, sondern basieren auf realen Erfahrungen aus mehreren Modellregionen. Das Ziel: Diese konkreten Rückmeldungen aus der Fläche so aufzubereiten, dass sie in Brüssel gehört werden – etwa bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2027.
Damit trägt das Projekt dazu bei, landwirtschaftliche Realität und europäische Förderlogik besser miteinander zu verzahnen – ein entscheidender Hebel für wirksameren Insektenschutz.
Konkrete Lösungsvorschläge – direkt aus der Praxis
Im Dossier 2 gehen NBL und Bodensee-Stiftung noch einen Schritt weiter: Sie liefern durchdachte, umsetzbare Vorschläge für eine insektenfreundlichere GAP ab 2027. Die Lösungen orientieren sich an den Hürden aus Dossier 1 – und zeigen Wege auf, wie Landnutzung, Förderung und Naturschutz besser zusammenspielen können.
Die wichtigsten Lösungsvorschläge im Überblick:
Positivtoleranz statt Straflogik gibt Fördersicherheit
Landwirt:innen sollen ihre insektenfördernden Maßnahmen sanktionsfrei übererfüllen dürfen. Wer z. B. einen Blühstreifen breiter anlegt als im Antrag, darf nicht bestraft werden – im Gegenteil: Mehr Insektenschutz als ökologische Gemeinwohlleistung sollte belohnt, nicht sanktioniert werden.
Beispiel: die Beantragung von 80% einer Maschinenbreite als Blühstreifen, dann aber die Umsetzung in einer vollen Maschinenbreite macht eine Maßnahme risikolos und praktisch einfach durchführbar. Ohne Abzüge wegen Reduzierung der benachbarten Kultur. Im Sinne des Insektenschutzes als Gemeinwohlaufgabe durchaus zu rechtfertigen.
Mehrjährige Verpflichtungen
Einjährige Blühstreifen bringen kaum dauerhafte Effekte. Die Lösung: mehrjährige Prämienmodelle, die sowohl die Planungssicherheit für Betriebe erhöhen als auch Insektenpopulationen stabilisieren. Diese Maßnahmen wären auch für die Betriebe lohnender, denn bei z.B: fünf Jahren Standzeit und 5 Jahren Blütenreichtum fiele nur einmal der anfängliche Aufwand der Bodenvorbereitung und Ansaat an – statt jährlich wie in vielen Ländern bis heute.
Erfolgsmodelle zeigen sich in den Insektenfördernden Regionen Allgäu (Bayern) und Hohenlohe, Bodensee und mittlerer Oberrhein (alle Baden-Württemberg). In Bayern sind mehrjährige Blühflächen mit heimischen Wildpflanzen im Förderprogramm KULAP schon lange förderfähig, und auch Baden-Württemberg hat die Saatgutmischung „Blühende Landschaft“ in als Maßnahme E8 im FAKT-Programm zugelassen. Landwirte machen hier regen Gebrauch dieser Förderung.
Flexible Flächenangaben
Blühflächen sollten nicht exakt georeferenziert werden müssen. Für Insekten entscheidend ist die tatsächliche Flächengröße – nicht, ob sie exakt an der angemeldeten Stelle liegt. Das gibt Landwirt:innen mehr Spielraum und verhindert unnötige Kontrollen unnötiger Vorgaben.
10 % nicht-produktive Flächen
Die aktuelle Quote von 4 % reicht nicht. Dossier 2 fordert eine Erhöhung auf mindestens 10 % – wie es auch die EU-Biodiversitätsstrategie vorsieht. Bei attraktiven Förderungen sollen die 10% für Landwirt:innen keine wirtschaftliche Einbuße sein, sondern vielmehr ökologische Landschaftspflegeleistungen als Alleinstellungsmerkmal heimischer Landwirtschaft gegenüber schwankenden Weltmärkten für Lebensmittel akzeptabel machen. Das kann auch ein Teil der Diversifizierung des Einkommens landwirtschaftlicher Betriebe sein.
Denn Getreide kann man importieren – Landschaftspflege für die heimische Biodiversität nicht.
Klarere Zuständigkeiten und regionale Lösungen
Weniger Bürokratie, mehr Transparenz: Die GAP muss klar regeln, welche Behörde für was zuständig ist. In vielen Mitgliedsstaaten sind ökologische Maßnahmen ein Zankapfel zwischen Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung – auf dem Rücken der Landwirt:innen. Zudem sollten Fördermaßnahmen auf kleinräumige Naturräume angepasst und mit lokalen Akteuren geplant werden – denn was am Bodensee wirkt, passt nicht zwangsläufig ins Wendland. Wir schlagen in diesem Kontext regionale Gremien vor, die das vor Ort vorhandene Know-How inkl. der regionalen Landnutzungstraditionen in ein Förderbudget integriert.
Fazit: Aus den Regionen für Europa
Das Projekt „Insektenfördernde Regionen“ zeigt: Guter Insektenschutz ist kein Hexenwerk – wenn er praxisnah gedacht und europapolitisch umgesetzt wird. Die Zusammenarbeit mit Landwirt:innen und die Kommunikation ihrer Perspektiven nach Brüssel ist ein zentraler Erfolgsfaktor, um die nächste GAP-Förderperiode wirklich wirksam für die Artenvielfalt zu gestalten.
Die Lösung liegt in einem neuen Miteinander: Zwischen Förderpraxis, Naturschutz und Landwirtschaft – und zwischen Region und EU-Politik.

Leiter des Netzwerks Blühende Landschaft

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Kategorie:Allgemein