Komma-Dickkopffalter
Hesperia comma
Flugzeit:
Ende Juni bis Ende September
Vorkommen:
In allen Bundesländern Deutschlands, jedoch seltene Art mit speziellen Ansprüchen an den Lebensraum und nur lokal vorkommend, z.B. Schwäbische und Fränkische Alb, Rhön, Thüringer Becken, Sauerland/Eggegebirge, Eifel, Schwarzwald
Größe:
Blütenbesuch:
unspezialisiert
Lebensraum:
- Halbtrockenrasen und Trockenrasen auf basenreichen und basenarmen Standorten, (z.B. Kalkmagerrasen, Borstgrasrasen)
- lückige Zwergstrauchheiden
Lebensweise:
Eiablage auf Gräser, Überwinterung als Ei, Raupen von März bis Juni, Verpuppung in der Streuschicht
Blütenvorliebe:
- Acker-Witwenblume (Knautia arvensis)
- Disteln (Gattung Cirsium)
- Flockenblumen (Gattung Centaurea)
- Heide-Nelke (Dianthus deltoides)
- Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum)
RAUPENNAHRUNGSPFLANZEN:
Borstgras (Nardus stricta), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Schaf-Schwingel (Festuca ovina), Silbergras (Corynephorus canescens)
Der Komma-Dickkopffalter benötigt nährstoffarmes, trockenes Grasland mit extensiver Beweidung oder Mahd, nur dort kann er sich fortpflanzen. Die Raupen fressen ausschließlich Magergräser und das relativ große Ei wird an gut besonnte, niedrige Horstbüschel, z. B. von Schwingel-Gräsern, abgelegt. Das Ei überwintert und die Raupe schlüpft erst im kommenden Frühjahr. Die Falter sind flinke Flieger und die Männchen verfolgen potenzielle Partnerinnen im schnellen Schwirrflug. Die Art ähnelt dem Rostfarbigen Dickkopffalter (Ochlodes sylvanus), hat jedoch silbrigweiße, scharf umgrenzte Flecken auf der Hinterflügelunterseite, während diese bei O. sylvanus mattgelb sind.
Der Rückgang stickstoffarmer, stark besonnter Grasland-Lebensräume, z. B. durch Nährstoffeintrag (Eutrophierung), sowie auch die Nutzungsaufgabe und darauf folgende Verfilzung und Verbuschung von mageren Grasländern.
Schmetterlinge brauchen nicht nur Blütennahrung sondern auch Raupenfutterpflanzen
Erhaltung und Wiederherstellung magerer, trockener und stark besonnter Grasland-Lebensräume, z. B. durch Verzicht auf Düngung und Beweidung von Magerrasen mit Schafen und Ziegen, sowie durch Offenhaltung dieser wichtigen Kulturlandschafts-Lebensräume. Sicherung der Finanzierung von Landschaftspflegemaßnahmen für die Naturschutzbehörden.
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