Kommentar des NBL zur EU-Landwirtschaftspolitik: eine akute Form von Realitätsverweigerung!

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Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2027 völlig ungenügend

Der EU-Agrarrat (Versammlung der LandwirtschaftsministerInnen) und das EU-Parlament haben nach langen, zähen Verhandlungen ihre Vorschläge für die seit 2018 überfällige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) verabschiedet. Nun muss noch die EU-Kommission in die Verhandlungen einbezogen werden, um die GAP bis 2027 abschließend auf den Weg zu bringen.

Blickt man jedoch auf die vergangenen Wochen zurück, in denen teils nichts offensichtlich Neues, sondern „nur“ nochmals abgesichertes Wissen veröffentlicht wurde, während gleichzeitig politische Entscheidungen von langjähriger Tragweite gefällt wurden, so bleibt uns vom NBL nur die Erkenntnis: Die politischen Institutionen und mit ihnen die dort tätigen Menschen verweigern sich der Realität des Biodiversitätsverlustes und Klimawandels! Ganz so, als hätte es die vergangenen Jahre keine aufrüttelnden wissenschaftlichen Studien, Stellungnahmen, Proteste und Demonstrationen wie z.B. Krefelder Insektenstudie mit Folgestudien, Fridays for Future und Wir-haben-es-satt–Demos gegeben!

Sehr artenreicher Übergangsbestand einer Trollblumen-Feuchtwiese zur Berg-Mähwiese im Südschwarzwald bei Hinterzarten. Langjährige extensive Bewirtschaftung erzeugt sehr hohe Biodiversität, deren Nutzen und Vorteile für die Allgemeinheit den Bewirtschaftenden nicht angemessen vergütet wird. Hierfür sollte die Agrarpolitik angemessene Mittel bereitstellen (Foto: Holger Loritz).

Eine Auswahl von Schlagzeilen und Inhalten aus dem Oktober 2020 zum Themenkomplex „Landwirtschaftspolitik /  Biodiversität / Klimaschutz“

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina aus Halle (Saale) gibt zusammen mit acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften die umfassende Stellungnahme „Biodiversität und Management von Agrarlandschaften – Umfassendes Handeln ist jetzt wichtig“ heraus (Leopoldina, 12.10.2020). Darin heißt es in klaren Worten:

  • „Die biologische Vielfalt der Agrarlandschaften in Deutschland ist, selbst in Naturschutzgebieten, bei vielen Artengruppen stark zurückgegangen.“
  • „Die Ursachen [für den Rückgang an Tier- und Pflanzenarten] sind im Wesentlichen bedingt durch die Intensivierung der Landnutzung und biologisch-technische Innovationen für die Erreichung von Produktionszielen.“
  • „Die Situation ist dramatisch, der Handlungsbedarf akut. Auch deshalb wird es nicht genügen nur einzelne Komponenten des Systems der Agrarlandschaft zu verändern.“
  • „Daher ist eine systemische Herangehensweise mit vielfältigen, parallelen Lösungsansätzen notwendig. Ansatzpunkte sind neben der Landwirtschaft die Agrarpolitik, die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Agrar- und Umweltrecht sowie die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft.

Ins gleiche Horn stößt die Europäische Kommission mit ihrem jüngsten Bericht „Bewertung des Zustands der Natur in der Europäischen Union“ (EU-KOM, 16.10.2020): „Europas Natur ist weiter unter Druck: Der Rückgang von geschützten Arten und Lebensräumen hält weiter an und ist hauptsächlich auf Land- und Fortwirtschaft sowie Urbanisierung und Eingriffe in Süßwasser-Lebensräume zurückzuführen. […] Wenn nicht dagegen vorgegangen wird, führt dieser Rückgang unweigerlich zu einer weiteren Erosion unserer Biodiversität und ihres lebenswichtigen Beitrags, sodass letztlich auch die Gesundheit und der Wohlstand der Menschen gefährdet sind.“

In der Nacht auf den 21. Oktober stimmten die EU-Landwirtschaftsminister und am 23. Oktober das EU-Parlament im Schnellverfahren über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik ab. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verteidigte die unter ihrem Vorsitz getroffene Brüsseler Entscheidung als „Meilenstein“ für einen „Systemwechsel“ in der Landwirtschaftspolitik (DLF, 21.10.2020).

Breite Kritik an den Beschlüssen

Breite Kritik und Ablehnung aus Umwelt- und Naturschutz zum Brüsseler Kompromiss (ARD Tagesschau, 21.10.2020), z. B.

Verklappung von überschüssiger Gülle auf unbestelltem Acker im Frühjahr im südlichen Baden-Württemberg. Eine Agrarpolitik des Wachstums befördert Überschussproduktion von Erzeugnissen und Abfällen (Lkr. Waldshut-Tiengen; Foto: Holger Loritz).

Hingegen bewertet der Präsident des Deutschen Bauernverbands Joachim Rukwied, als Landwirt selbst Subventionsempfänger, die Entscheidung als: „Ein tragfähiger Kompromiss“ (DBV, 21.10.2020) und vertritt am 23. Oktober die Meinung „Parlament will Umweltstandards in der GAP-Förderung deutlich anheben“ sowie „Fundamentalkritik und Alarmismus bezüglich mangelnder Umweltorientierung ist unberechtigt und überzogen.“ (DBV, 23.10.2020).

Das mediale Echo des Kompromisses zur GAP bis 2027 ist seither bei Umweltschutzverbänden, Verbänden des Ökolandbaus und aus der Wissenschaft niederschmetternd. Auch das Netzwerk Blühende Landschaft schließt sich dem an – ein weiteres Mal versagen sich die politischen Institutionen einer nachhaltigen Förderung der Biodiversität.

Die Landbesitzer und Apologeten des Weiter-so haben sich wieder durchgesetzt: rund 80 % der Zahlungen fließen wohl weiter wie bisher. Knapp die Hälfte dieser Flächen-Subventionen (ca. 300 € / Hektar) aus der so genannten 1. Säule werden üblicherweise an die Verpächter/Landeigentümer einfach für die bloße Existenz durchgereicht. Wer Land hat, dem wird öffentliches Geld gegeben – ohne dafür irgendeine Leistung für die Allgemeinheit zu erbringen. Welcher Unternehmer, bekommt denn einfach Zuschüsse für seine bloße Erwerbstätigkeit? Steuergelder in Form von Subventionen sollten immer nur als Anreiz für ein Verhalten gegeben werden, das die Allgemeinheit nach vorne bringt, Innovationen und Entwicklung ermöglicht oder eben, wie beim Umweltschutz, höheren gemeinen Zielen dient.

Die 20 oder 30 % Budgetverpflichtung für grüne Öko-Regelungen (Eco-Schemes) in den jetzigen Beschlüssen sind ein Feigenblatt, zumal diese frühestens nach 2-jähriger Übergangszeit und möglicherweise erst 2025 verpflichtend werden. Zusätzlich sind kaum konkrete Vorgaben in Form von Zielen und zur Wirksamkeit der Maßnahmen gemacht worden, z.B. für nicht-produktive Flächen, die für die Biodiversität zur Verfügung gestellt werden sollten, wenn Betriebe Subventionen erhalten.

Wenn auf 80 % der bewirtschafteten Flächen keine Umkehr zu mehr Ökologie in der Bewirtschaftung erfolgt, dann kann auf dem restlichen Fünftel weder die Artenvielfalt noch das Klima gerettet werden. In welchem Bereich Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hier einen „Systemwechsel“ verortet, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Oder hätte es etwa den Bürgern der ehemaligen DDR gereicht, wenn vor 30 Jahren der Systemwechsel durch die deutsche Wiedervereinigung nur in Thüringen erfolgt wäre?

Zusätzlich ist die mangelnde Transparenz der Entscheidungen zur GAP ein weiteres Problem, denn die ökonomischen Verbindungen, beispielsweise im Landwirtschafts-Ausschuss des EU-Parlaments, sind nicht oder nur teilweise bekannt. So hat etwa die Hälfte der Ausschussmitglieder Verbindungen zur Landwirtschaft, über die viele von ihnen indirekt oder direkt von den hohen Zahlungen, die sie beschließen, profitieren (SPON, 20.10.2020). Also ein politischer Selbstbedienungsladen statt objektiver Entscheidungsfindung.

EU-Ziele des New Green Deals für Biodiversitätsschutz und Klimaneutralität 2050 bleiben unberücksichtigt!

Die Umsetzung des New Green Deals der EU-Kommission in der Landwirtschaft werden maßgeblich durch die Farm-to-Fork-Strategie (D: „Vom Hof auf den Tisch“; F2F) und die Biodiversitätsstrategie bestimmt. Zwar haben sich die EU-UmweltministerInnen am 20. Oktober 2020 auf die Verabschiedung der Biodiversitätsstrategie als kleinem Lichtblick für den Schutz unserer Umwelt geeinigt, jedoch bleibt diese Erklärung ein zahnloser Tiger, wenn das Geld des größten EU-Fördertopfes – der GAP – einfach weiter so ausgegeben wird, wie in den zurückliegenden Jahrzehnten. Papier ist geduldig, Geld setzt die Agenda.

Wohin dies die Artenvielfalt geführt hat, sehen wir, wenn wir in die 1990er Jahre zurückblicken. Die Krefelder-Insektenstudie hat eine Halbierung der Fluginsekten-Biomasse alle 14 Jahre festgestellt – seither über 75 % Rückgang. Der Agrarrat und der Großteil des EU-Parlaments haben sich recht eindeutig für die Missachtung der wissenschaftlichen Empfehlungen für Biodiversitäts- und Klimaschutz sowie damit der Kommissions-Pläne des New Green Deals entschieden. So erwarten wir, dass wir uns innerhalb der Laufzeit der GAP bis 2027 wieder von einem Viertel der heutigen Insektenbiomasse verabschieden können!

Jetzt muss gehandelt werden – ein Vertagen macht die Probleme in Zukunft nur noch größer!

Linda Trein_Grünland bunt
Wir leben in einer Zeit vielfacher Herausforderungen und manche Rezepte helfen nur so weit. Ein Vertagen von teils schmerzhaften Entscheidungen darf es nicht mehr geben. Wir müssen uns dringend schon heute um die großen Themen der kommenden Jahrzehnte kümmern.

Hoffnung auf ein Veto der Kommission

Man kann nur auf ein Veto von der Kommission unter ihrer Chefin Ursula von der Leyen hoffen, um die Widersprüche des New Green Deal auf der einen und den Weiter-so-Entscheidungen von EU-Agrarrat und EU-Parlament auf der anderen Seite aufzulösen. Im sogenannten Trilog muss nun die Kommission eine stringente und vor allem wirksame Politik zum Schutz und zur Verbesserung unserer Biodiversität und des Klimas durchsetzen. Denn grundsätzlich sind wir überzeugt, dass die EU der richtige Rahmen ist, um die fundamentale Ausrichtung der Umweltpolitik zu bestimmen. Und zwar sowohl in den Mitgliedsländern als auch durch ihre nicht zu unterschätzende, weltweite Vorbildwirkung (beispielsweise haben Indien und China schon einige umweltpolitische Konzepte der EU adoptiert).

Das NBL stellt sich der Realität im bewilligten EU-LIFE-Projekt „Insektenfördernde Erzeugerregionen“

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Leopoldina-Stellungnahme zeigen Handlungsoptionen in acht Bereichen auf, um den Rückgang der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft nicht nur aufzuhalten, sondern auch wieder umzukehren. Darunter die Punkte „3. Entwicklung von planungsbasierten, regional differenzierten und gemeinschaftlichen Ansätzen“ und „6. Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben“.

Während diese Pressemitteilung der Leopoldina veröffentlicht wird, macht sich das NBL zusammen mit Partnern schon daran das LIFE-Projekt „Insect Responsible Sourcing Regions” (IRSR; dt.: Insektenfördernde Erzeugerregionen) durchzuführen. Unter der Leitung der Bodensee-Stiftung werden in dem Projekt in den kommenden Jahren sechs der o.g. acht Handlungsoptionen in einigen Regionen Deutschlands beispielhaft durch- und ausgeführt.

Damit wartet das NBL nicht bis die Wende der Agrarpolitik endlich beschlossen wird, sondern geht selbst voran und ist, wie bereits in der Vergangenheit, aktiver Pionier der Agrarwende hin zu mehr Insektenvielfalt und blühender Landschaft.

Holger Loritz und das NBL-Team

EU LIFE-Projekt “Insektenfördernde Erzeugerregionen”

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